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Aktuelle Radsport-Nachrichten
  • Schorn Tageszweiter bei Ruta del Sol
    Las Gabias (rad-net) - Daniel Schorn vom deutschen Professional-Continental-Team NetApp hat einen Tagessieg bei der Vuelta a Andalucía Ruta del Sol nur knapp verpasst. Der 23-jährige Österreicher musste sich nur dem dreifachen Weltmeister Oscar Freire im Sprint geschlagen geben.
  • Trotz NADA-Ermittlungen: Steigmiller soll zu Bahnrad-WM
    Cottbus (dpa) - Trotz der laufenden Ermittlungen soll Jakob Steigmiller bei den Bahnrad-Weltmeisterschaften Anfang April in Melbourne antreten. Bundestrainer Sven Meyer plant mit dem Erfurter im Vierer.
  • Thüringen-Rundfahrt der Frauen: Neustadt/Orla Ort der 1. Etappe
    Neustadt/Orla (rad-net) - Neustadt an der Orla steht nun als letzter Etappenort der Thüringen-Rundfahrt der Frauen fest. Nach dem Prolog in Zwickau führt der Weg die Radsportlerinnen auf der ersten Etappe in die Stadt im Osten Thüringens.

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Home AGB

Bitte beachten Sie:

Die von Ihnen durchgeführten Online-Buchungen stellen unverbindliche Reiseanmeldungen dar. Der Vertrag kommt durch die/ eine Bestätigungen der Reiseveranstalters bzw. der Leistungsträgers zustande. Pino Touren bemüht sich zwar jederzeit ihre Buchungen zu bearbeiten, grundsätzlich ist die Bearbeitung jedoch nur montags bis freitags von 10.00 bis 21.00h gewährleistet (technische Erreichbarkeit der Leistungsträger vorausgesetzt).

Die Bearbeitung ist am Wocheende und an Feiertagen eingeschränkt!! Wir weisen Sie darauf hin, dass wir ausschliesslich als Reise-Vermittler tätig sind. Es gelten die expliziten Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger.

Grundsätzlich ist der Kunde selbst verpflichtet sich über die notwendigen Pass- und Visumerfordernisse zu infomieren. Das betrifft auch die Fristen zur Erlangung der Dokumente, sowie die gesundheitspolizeilichen Formalitäten für das jeweilige Reiseziel. Der Kunde ist die Beschaffung der Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten selbst verantwortlich.

Auch ist es erforderlich sich über die aktuellen Impfvorschriften des Zielgebietes vor Antritt der Reise beim Hausarzt zu infomieren.

Pino Touren weist Sie darauf hin, dass Sie eventuell für den Krankheitsfall im Ausland nicht ausreichend versichert sind. Insbesondere werden Krankenrücktransporte meist nicht übernommen. Informieren sie sich bei ihrer Krankenversicherung. Wir empfehlen daher den Abschluss einer privaten Krankenversicherung.

Es ist ratsam eine Reiserücktritt Versicherung ab zu schließen! Daraf möchten wir hier noch mal ausdrücklich hinweisen!

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Reiseleistungen

Aufgrund geänderter Konditionen, die uns von verschiedenen Leistungsträgern und Veranstaltern vorgegeben werden, weisen wir unsere Kunden darauf hin, dass wir Reiseleistungen nur noch zu den nachfolgenden Bedingungen vermitteln können.

1. Beratung und Vermittlung

Der Kunde beauftragt das Reisebüro (Reisevermittler) im Rahmen eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages damit, ihn im Hinblick auf die Leistungen entsprechender Anbieter (Leistungsträger, wie z.B. Fluggesellschaften, Bahn, Eintrittskarten- und Tickethändler etc.) zu beraten und ihm diese vermitteln. Hierfür erhält das Reisebüro vom Kunden ein Serviceentgelt, dessen Höhe sich nach der aufgeführten Preisliste richtet. Das Serviceentgelt ist gegebenenfalls zusätzlich zu den Ansprüchen der Anbieter/Leistungsträger zu zahlen und sofort fällig. Im Rahmen der Vermittlung von Pauschalreisen hat der Kunde nur für in der Preisliste aufgeführte Sonderleistungen des Vermittlers ein Serviceentgelt zu entrichten, es sei denn, es wird individuell etwas anderes vereinbart.

2. Abschluss des vermittelten Vertrages

Abschluss und Inhalt des vermittelten Vertrages sowie die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Leistungsträger richten sich ausschließlich nach den zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger vereinbarten Vertragsbedingungen einschließlich der AGB des Leistungsträgers. Etwaige Ansprüche aus dem vermittelten Vertrag sind gegenüber dem Leistungsträger geltend zu machen.

3. Haftung des Reisevermittlers

Wenn durch die Vermittlung des Reisebüros ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger zustande kommt, haftet das Reisebüro nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung durch den Leistungsträger. Der Reisevermittler haftet lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Fremdleistungen im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Die Haftung des Reisevermittlers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit die verursachten Schäden nicht Körperschäden sind. Im Falle der Haftung ist diese auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt.

4. Ausschlussfrist / Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Geschäftsbesorgung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der vermittelten Leistung gegenüber dem Reisevermittler geltend zu machen. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren die Ansprüche des Kunden gegenüber dem Reisevermittler in einem Jahr nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der vermittelten Leistung.

5. Gerichtsstand

Der Kunde kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute. In diesem Fall ist der Sitz des Reisevermittlers als Gerichtsstand vereinbart.

6. Sitz unseres Unternehmens

Pino Touren & Rennrad Vermietung wird betrieben von Klaus Kropp. Inhaber: Klaus Kropp, Sigmaringerstr. 26, 10713 Berlin Deutschland.

 

 

28.04.2012 - 07:00:00 Uhr

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