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Aktuelle Radsport-Nachrichten
  • «German Cycling-Cup»: Schnelle Runde im Leipziger «Neuseenland»
    Zwenkau (rad-net) - Keine Pause für die deutsche Jedermann-Szene: Nur eine Woche nach der Achterbahnfahrt durch das Ostthüringer Schiefergebirge gibt es bei den Jedermannrennen im Rahmen der «Sparkassen neuseenclassics - rund um die braunkohle» bereits die nächsten Punkte für den «German Cycling-Cup» und die Deutsche Jedermann-Meisterschaft.
  • Sportarzt Dr. Josef Assenmacher verstorben
    Köln (rad-net) - Dr. Josef Assenmacher, einer der profiliertesten deutschen Sportärzte, ist in Porto Vecchio auf Korsika im Alter von 91 Jahren gestorben. In seinem Haus oberhalb der Hafeneinfahrt lebte der Ex-Kölner seit Mitte der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts, nachdem er seine florierende Praxis in Köln-Junkersdorf aufgegeben hatte.
  • Kunstradsport-Weltmeister Schnabel startet beim Würzburg-Marathon
    Würzburg (rad-net) - David Schnabel, sechsfacher Kunstradsport-Weltmeister, wird am Sonntag beim Würzburg-Marathon an den Start gehen. Der 27-Jährige peilt dabei eine Zeit von 3:30 Stunden an. «Bisher bin ich noch nie weiter als 30 Kilometer gelaufen, eine Zeit von 3:30 Stunden wäre nicht schlecht», so Schnabel.

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Home Das Rheinische Grundgesetz
Jede Regionalkultur funktioniert nach speziellen Regeln und Gesetzmäßigkeiten. Wir finden dass die auch auf Mallorca die gleichen Regeln gelten sollten, wie sie in der Region zwischen Bonn, Köln und Düsseldorf gelten.
 
Das Rheinische Grundgesetz besteht aus insgesamt elf kurzen Artikeln. Damit man es besser versteht, haben wir die korrespondierenden Gesetze des Deutschen Grundgesetzes angeführt. Dazu möchten wir anmerken, daß das rheinische Grundgesetz älter als die Verfassung der bunten Republik ist.

§1: ET ES WIE'T ES. (GG Art. 3: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.) 

§2: ET KÜTT WIE'T KÜTT. (GG Art. 17: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.) 

§3: ET HÄT NOCH IMMER JOT JEJANGE. (GG Art. 8 (1): Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.) 

§4: WAT FOTT ES ES FOTT. (GG Art. 4 (3): Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.) 

§5: ET BLIEV NIX, WIE ET WOR. (GG Art. 20 (1): Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.) 

§6: KENNE MER NIT, BRUCHE MER NIT, FOTT DOMET. (GG Art. 20 (2): Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.)

§7: WAT WELLSTE MAACHE? (GG Art. 19 (2+3): In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.) 

§8: MAACH ET JOOT, ÄWWER NIT ZE OFF! (GG Art. 2 (1): Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.) 

§9: WAT SOLL DÄ QUATSCH? (GG Art. 3 (2): Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.) 

§10: DRENKSTE EENE MET? (GG Art. 16a: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.) 

§11: DO LAACHSE DICH KAPOTT! (GG Art. 31: Bundesrecht bricht Landesrecht. Und GG Art. 79 (3): Eine Änderung dieses Grundgesetzes [...] ist unzulässig.)

28.04.2012 - 07:00:00 Uhr

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